agb
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Theaterkantine Düsseldorf (im Folgenden »Theater«) und den Einzelkunden, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden »Besucher«). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Besucher gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden »AGB«) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Mit einer Buchung gelten diese Bedingungen als vereinbart.
§ 2 Eintrittspreise
Die Eintrittspreise sind auf unserer Webseite ersichtlich, bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
1.2 Mit einer Buchung gelten diese Bedingungen als vereinbart.
§ 2 Eintrittspreise
Die Eintrittspreise sind auf unserer Webseite ersichtlich, bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
§ 3 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
3.1 Die Buchung zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Besuchers (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Buchungen können schriftlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen.
3.2 Für Buchungen bis maximal 4 Plätzen gilt: Ab 14 Tage vor der Aufführung ist die Buchung verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Buchungen storniert oder umgebucht werden. Für Buchungen von mehr als 4 Plätzen gilt: Diese Buchungen sind vom Moment der Bestätigung durch das Theater (per Mail oder Rechnung) in vollem Umfange verbindlich und zahlungspflichtig. Eine Umbuchung oder eine Stornierung ist ausgeschlossen.
3.3 In der Regel werden keine Eintrittskarten ausgestellt oder verschickt. Der Gästename, der bei der Buchung angegeben wurde, dient zur Identifikation bei der Einlasskontrolle am Abend.
3.4 Wünscht der Besucher ausdrücklich eine Zusendung von Eintrittskarten, so werden diese dem Besucher nach vollständigem Zahlungseingang zugeschickt.
3.5 Der Verkaufspreis der gebuchten Plätze (bis vier Stück maximal) kann auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse beglichen werden. Nicht-Erscheinen des Gastes berechtig zur vollständigen Nachberechnung der nicht genutzten Plätze.
3.6 Die Öffnungszeiten des Theaterbüros ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine halbe Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.
3.5 Der Verkaufspreis der gebuchten Plätze (bis vier Stück maximal) kann auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse beglichen werden. Nicht-Erscheinen des Gastes berechtig zur vollständigen Nachberechnung der nicht genutzten Plätze.
3.6 Die Öffnungszeiten des Theaterbüros ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine halbe Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.
§ 4 Gutscheine
4.1 Gutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum unbegrenzt gültig. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.
4.2 Sollte nach Kauf des Gutscheines der Eintrittspreis angepasst werden, behält sich das Theater das Recht vor die Differenz bei Einlösung nachzufordern.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
5.1 Die Zahlung einer Buchung bis maximal 4 Plätzen kann bis 14 Tage vor Aufführung per Banküberweisung, EC-Zahlung oder in Bar während der Bürozeiten erfolgen, anderenfalls per EC- Zahlung oder in Bar am Abend der Aufführung an der Abendkasse. Buchung von mehr als 4 Plätzen sind unter Einhaltung der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu überweisen.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine Gebühr (3,00 €) zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten
6.1 Eine Stornierung oder die Umbuchung von unbezahlten Plätze ist ab 14 Tagen vor Vorstellungsbeginn ausgeschlossen.
6.2 Eine Stornierung oder die Umbuchung von bezahlten Plätze ausgeschlossen.
6.3 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl, ein Gutschein oder erstattet den Kaufpreis. Der Wunsch auf Umbuchung bzw. Erstattung muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. Ä.) wird kein Ersatz gewährt.
§ 7 Beginn / Einlass
7.1 Das Theater wird in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
7.3 Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Besucher auf einen solchen Platz angewiesen ist.
§ 8 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
8.1 Am Veranstaltungsort sind das Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen und die Benutzung von drahtlosen Telekommunikationsmitteln während der Vorstellung strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar. Ausnahmen sind nach persönlicher Anfrage möglich.
8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
8.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Das Personlichkeitsrecht der Besucher bleibt dabei unangetastet.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
9.1 Die Theaterleitung übt in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
9.2 Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
9.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet. Blinden- und Leithunde sind von dieser Regel ausgeschlossen.
9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Außerhalb des Gebäudes, im Lichthof ist Rauchen erlaubt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.
§ 10 Garderobe
Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe selbständig abgegeben werden. Das Abendpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.
§ 11 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abendpersonal abzugeben.
§ 12 Haftung / Schadensersatz
12.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
12.2 Schadensersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12.4 Für Fremdleistungen und evtl. daraus resultierende Schäden haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Düsseldorf, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
§ 14 Inkrafttreten
Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab dem 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.
Düsseldorf, den 1. Januar 2020
Die Theaterleitung