
agb
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Theaterkantine Düsseldorf (im Folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden „Besucher“). Für sämtliche Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Mit der Buchung erkennt der Besucher diese Bedingungen als verbindlich an.
§ 2 Eintrittspreise
Die Eintrittspreise sind auf unserer Webseite ersichtlich, bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
1.2 Mit der Buchung erkennt der Besucher diese Bedingungen als verbindlich an.
§ 2 Eintrittspreise
Die Eintrittspreise sind auf unserer Webseite ersichtlich, bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
§ 3 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
3.1 Die Buchung zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Besuchers (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Buchungen können schriftlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen.
3.2 Für Buchungen bis maximal 4 Plätzen gilt: Ab 14 Tage vor der Aufführung ist die Buchung verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Buchungen storniert oder umgebucht werden. Für Buchungen von mehr als 4 Plätzen gilt: Diese Buchungen sind vom Moment der Bestätigung durch das Theater (per Mail oder Rechnung) in vollem Umfange verbindlich und zahlungspflichtig. Eine Umbuchung oder eine Stornierung ist ausgeschlossen.
3.3 In der Regel werden keine Eintrittskarten ausgestellt oder verschickt. Der Gästename, der bei der Buchung angegeben wurde, dient zur Identifikation bei der Einlasskontrolle am Abend.
3.4 Wünscht der Besucher ausdrücklich eine Zusendung von Eintrittskarten, so werden diese dem Besucher nach vollständigem Zahlungseingang zugeschickt.
3.5 Der Verkaufspreis der gebuchten Plätze (bis vier Stück maximal) kann auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse beglichen werden. Nicht-Erscheinen des Gastes berechtig zur vollständigen Nachberechnung der nicht genutzten Plätze.
3.6 Die Öffnungszeiten des Theaterbüros ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine halbe Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.
3.5 Der Verkaufspreis der gebuchten Plätze (bis vier Stück maximal) kann auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse beglichen werden. Nicht-Erscheinen des Gastes berechtig zur vollständigen Nachberechnung der nicht genutzten Plätze.
3.6 Die Öffnungszeiten des Theaterbüros ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine halbe Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.
§ 4 Gutscheine
4.1 Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann das Theater eine Einlösung freiwillig im Rahmen einer Kulanzregelung ermöglichen.
4.2 Der Gutschein berechtigt zum Besuch einer regulären Vorstellung. Der Gutschein wird auf den zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Eintrittspreis angerechnet.
4.3 Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
5.1 Die Zahlung einer Buchung bis maximal 4 Plätzen kann bis 14 Tage vor Aufführung per Banküberweisung, EC-Zahlung oder in Bar während der Bürozeiten erfolgen, anderenfalls per EC- Zahlung oder in Bar am Abend der Aufführung an der Abendkasse. Buchung von mehr als 4 Plätzen sind unter Einhaltung der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu überweisen.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine Gebühr (3,00 €) zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten
6.1 Eine Stornierung oder die Umbuchung von unbezahlten Plätze ist ab 14 Tagen vor Vorstellungsbeginn ausgeschlossen.
6.2 Eine Stornierung oder Umbuchung bereits bezahlter Plätze ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Theater kann im Einzelfall aus Kulanz eine Umbuchung oder Erstattung anbieten.
6.3 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl, ein Gutschein oder erstattet den Kaufpreis. Der Wunsch auf Umbuchung bzw. Erstattung muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. Ä.) wird kein Ersatz gewährt.
§ 7 Beginn / Einlass
7.1 Das Theater wird in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
7.3 Ein Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht, sofern dieser bei der Buchung verfügbar ist und der Bedarf bei der Buchung angegeben wurde.
§ 8 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
8.1 Am Veranstaltungsort sind das Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen und die Benutzung von drahtlosen Telekommunikationsmitteln sind während der Vorstellung untersagt. Verstöße können urheber- und hausrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
8.2 Das Hauspersonal ist berechtigt, Geräte zur Unterbindung der Aufnahmen sicherzustellen, soweit dies zur Durchsetzung des Hausrechts erforderlich ist.
8.3 Besucher erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden können, auf denen sie als Teil des Publikums erkennbar sein können. Diese Aufnahmen können zu Dokumentations- und Werbezwecken des Theaters verwendet werden.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
9.1 Die Theaterleitung übt in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
9.2 Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
9.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind stumm zu schalten oder auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet. Blinden- und Leithunde sind von dieser Regel ausgeschlossen.
9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Außerhalb des Gebäudes, im Lichthof ist Rauchen erlaubt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetz in jeweils aktueller Fassung.
§ 10 Garderobe
Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände sollen an der Garderobe selbständig abgegeben werden. Das Abendpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.
§ 11 Fundsachen
11.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- oder Kassenpersonal abzugeben.
11.2 Fundsachen werden vom Theater für einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahrt und können während dieser Zeit vom Eigentümer unter geeigneten Nachweisen abgeholt werden.
11.3 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden nicht abgeholte Gegenstände an das örtlich zuständige Fundbüro übergeben oder, sofern dies nicht möglich ist, einer gemeinnützigen Verwertung zugeführt.
11.4 Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Fundsachen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 12 Haftung / Schadensersatz
12.1 Das Theater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Theater nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
12.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 13 Gerichtsstand / Recht
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
13.3 Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Düsseldorf.
13.3 Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Düsseldorf.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14.3 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Die Theaterleitung